Vereinspauschale 2023 doppelt so hoch

Nach Wochen der Ankündigung und des Wartens dürfen Sportvereine und -verbände ein Stück weit erleichtert aufatmen. Die Verdopplung der sogenannten Vereinspauschale ist nur noch eine Formalie. Wie Max Deisenhofer, sportpolitischer Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, berichtet, steht eine Forderung seiner Fraktion damit kurz vor dem Vollzug: 21,35 Millionen Euro stellt der Freistaat im Jahr 2023 seinen Klubs zusätzlich zur Verfügung. Möglich macht das als Entlastungsmaßnahme in der gegenwärtigen Energiekrise ein Härtefallfonds, der ein Volumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro umfasst und soziale Härten abfedern soll. „Die Verdopplung der Vereinspauschale hat sich bereits zu Corona-Zeiten bewährt, weil sie unbürokratisch vonstatten geht und ohne weiteren Antrag bewilligt wird. Besonders Klubs mit eigenen Anlagen können damit die gestiegenen Energiekosten kompensieren und ihre Sportstätten auch über diesen schwierigen Winter hinweg offenhalten. Wir freuen uns, dass Sportminister Joachim Herrmann mit dieser Finanzspritze unserer Empfehlung nachgekommen ist“, sagt Max Deisenhofer. Damit die Haushaltsmittel frei werden, braucht es noch einen endgültigen Beschluss des Landtags im Zuge der Haushaltsverhandlungen – eine Randnotiz angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit. Je mehr jüngere Mitglieder (10-fache Gewichtung) und je mehr Übungsleiterlizenzen (650-fache Gewichtung) ein Verein nachweisen kann, umso höher wird die Mitgliederzahl angesetzt. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März.

Weitere Informationen:

Der Haushaltsentwurf 2023 des Freistaates Bayern findet sich hier.

– Einzelplan 13 (Vereinspauschale aus dem Härtefallfonds Bayern)

– Einzelplan 3 (Vereinspauschale aus Sportfördermitteln)

Max Deisenhofers offener Brief an Joachim Herrmann