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Neue Spielregeln im Bayerischen Landtag

Foto: Matthias Balk

Der Bayerische Landtag verpasst sich neue Spielregeln. Das Instrument der Rüge soll ausdienen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner setzt stattdessen auf ein dreistufiges Verfahren aus Ordnungsruf, Ordnungsgeld und Sitzungsausschluss. Bei erheblichen Verletzungen der Ordnung und Würde des Landtags kann das Präsidium zukünftig gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro festsetzen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 4.000 Euro. Als letztes Mittel droht der Ausschluss von der Sitzung.

Die geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes geht auf einen gemeinsamen Entwurf der demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag zurück, die Zustimmung hierzu dürfte also eine Formalie sein. Ich halte die Anpassung für eine sinnvolle Maßnahme, zugleich aber auch für eine traurige Nachricht. Weil sie aussagt, dass der Diskurs verroht und das über Jahrzehnte etablierte Instrument der Rüge nicht mehr ausreicht. Maßgeblich verantwortlich dafür: die AfD. Seit ihrem Einzug in den Landtag in der 18. Legislaturperiode hat die Debattenkultur im Landtag enormen Schaden genommen. Wer beschimpft und beleidigt, hetzt und Institutionen verächtlich macht, verlässt den demokratischen Diskurs. All das hat bei der AfD Methode. Sie provoziert gezielt, um Schlagzeilen zu generieren. Das zeigt die hohe Zahl von Rügen, die in der vergangenen Legislaturperiode in Richtung AfD ausgesprochen wurden: 23 – 27 waren es insgesamt.  Eine solche Rüge hat keinesfalls zu Scham oder Einsicht geführt. Im Gegenteil. Ich hatte den Eindruck, dass Betroffene diesen Malus wie eine Trophäe vor sich hergetragen haben. Deswegen ist es gut, dass es nun auch an den Geldbeutel geht, bevor im Extremfall sogar der Sitzungsausschluss zur Debatte steht. Wir Abgeordnete müssen Vorbilder sein. Für eine wertschätzende Debattenkultur und für das Einstehen für unsere Demokratie. Weil es nicht egal ist, wie wir miteinander umgehen wollen. Weil wir den Ton setzen, der dann auch bei den Debatten im Kreistag, in Stadt- und Gemeinderat vorherrscht.

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes