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Vereinspauschale: alle Übungsleiterlizenzen förderfähig

Gute Nachrichten für die bayerischen Sport- und Schützenvereine: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kommt den Klubs beim Antrag der sogenannten Vereinspauschale auf Drängen der Grünen-Landtagsfraktion ein Stück weit entgegen. Wie aus einer Anfrage des Sportpolitikers Max Deisenhofer hervorgeht, können Vereine ausnahmsweise auch die Lizenzen derer Trainerinnen und Trainer für die Förderung geltend machen, die 2020 gar nicht im Sportbetrieb tätig waren. „Es ist Zeit geworden, dass das Ministerium diesen Graubereich aufdeckt. Die Klubs können jetzt guten Gewissens sämtliche gültige Lizenzen einreichen – egal, ob die Person ein Training angeleitet hat oder nicht. An vielen Standorten ist Vereinspauschale die einzige Unterstützung des Freistaats, die sich auf dem Konto bemerkbar macht. Klubs, die aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Angebote eingestellt haben, sollen dadurch nicht zusätzlich benachteiligt werden“, sagt Deisenhofer.

Im Jahr 2020 hat der Freistaat die Vereinspauschale angesichts der Corona-Pandemie um rund 20 Millionen auf 40 Millionen Euro verdoppelt. Wie das Ministerium schreibt, gehen circa 29 Millionen Euro der Gesamtfördersumme auf anerkannte Übungsleiterlizenzen zurück. Rund 6,2 Millionen Euro flossen allein im Bezirk Schwaben ab. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2021.

Antwort auf Landtagsanfrage
Anlage zur Landtagsanfrage